Seit wenigen Tagen sind die Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h in der Besser und der Elgershäuser Straße zwischen Niedensteiner Straße und Schulstraße aufgestellt. Es ist lange Jahre her, seit sich Anwohner an die SPD Großenritte gewendet hatten und Klage über Lärm, Angst beim Überqueren der Straße und Gefahrenmomente beim Verlassen von Grundstücken und einmündenden Nebenstraßen in diesen Bereichen berichteten. Bei allem berechtigten Interesse -die Hoheit über die Straßen hat der Straßenlastträger und das ist das Land Hessen. Es bedurfte mehrerer Anläufe und Ortsbesichtigungen im Rahmen von Verkehrsschauen mir Vertretern von Land (Hessen Mobil), Landkreis, Stadt und der Polizei, bis ein Einlenken erreicht werden konnte. Für Hessen Mobil stand ein fließender Durchgangsverkehr im Vordergrund, nicht die Bedürfnisse von jungen und alten Menschen. Der SPD-Ortsverein musste ein dickes Brett bohren, hatte aber (zumindest in wesentlichen Teilen) Erfolg damit.
Im Bereich zwischen Schulstraße und Ortsausgang Richtung Elgershausen ist nach wie vor Tempo 50 km/h erlaubt, was zu häufig überschritten wird. Warum nicht auch dort 30 km/h?
Zunächst denken wir, dass in Höhe der Hünstein-Apotheke noch ein 30er-Schild fehlt. Es ist gut, dass für Autofahrer, die den Parkplatz zwischen Apotheke und Ärztehaus links abbiegend verlassen wollen, sich der von rechts kommende, sehr spät zu sehende Verkehr mit reduzierter Geschwindigkeit nähert. Doch das gleiche Problem haben Besucher des Hessischen Hofes, die den von kommenden Verkehr noch später erkennen können, wenn sie dessen Parkplatz verlassen. Hier ist noch nachzubessern. Doch für den weiteren Verlauf der Elgershäuser Straße müssen wir das Nein von Hessen Mobil (zunächst) hinnehmen.
Grundsätzlich ist eine Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen nur möglich, wenn mindestens eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist:
• Besondere Gefahrenlage,
• Vor sensiblen Einrichtungen (Schule, Kindergarten oder Seniorenheim), oder
• Zum Schutz der Anwohner vor übermäßigem Lärm.
Im letzten Jahr (nach der Einigung auf die nun umgesetzte Regelung) wurde die Straßenverkehrsordnung noch einmal geändert. Tempo 30 kann seitdem leichter angeordnet werden. Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h bleibt grundsätzlich bestehen. Doch in der StVO werden nun zusätzliche Anordnungsgründe für Tempo 30 genannt, die es Kommunen ermöglichen, in weiteren Fällen eine Verkehrsberuhigung anzuordnen ohne eine besondere Gefahrenlage nachzuweisen. Auch in diesem Fall wird das vorausschauende und präventive Handeln der Kommunen gestärkt. Tempo 30 kann nun auch an Spielplätzen, an hochfrequentierten Schulwegen, an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und an Zebrastreifen angeordnet werden.
Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") können leichter angeordnet werden. Es muss keine besondere Gefahrenlage mehr nachgewiesen werden, um eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen zu schaffen. Kommunen können präventiv und vorausschauend handeln, statt erst schwere Unfälle an bestimmten Orten abwarten zu müssen, um einen Zebrastreifen anzuordnen.
Übrigens: Bei den Schulwegen ist die Auslegung so, dass sie als hochfrequentiert gelten, wenn sie im Rahmen einer Schulwegplanung oder im Rahmen einer modellhaften Betrachtung durch die zuständige Schule, Straßenverkehrsbehörde und ggf. Polizei und Straßenbaubehörde als Hauptschulweg eingestuft werden.
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Im dem nun geregelten Bereich sind Gefahrenlagen durch unübersichtliche Parkplatzausfahrten, schmale oder fehlende Bürgersteige, schlechte Sicht auf den vorfahrtberechtigen Verkehr beim Einbiegen aus Nebenstraßen und eine Bodenwelle, welche lauten, schlagartigen Lärm bei LKW auslöst. Dem konnten sich die Straßenlastträger nicht verschließen.
Richtung Elgershausen schließen sich ein Kinderspielplatz, der (ampelgeregelte) Schulweg zur Langenbergschule und weitere unsichere Straßenüberquerungen an. Wir denken, dass auch dies Kriterien sind, die eine Tempodrosselung rechtfertigen. Daher werden wir weiter am Ball bleiben. Vorerst sind wir aber sehr zufrieden, dass man unseren Forderungen an den schlimmsten Stellen gefolgt ist und Gefahrenstellen gemildert, wenn auch noch nicht entschärft hat.
Im weiteren Verlauf des Jahres wird eine weitere öffentliche Stadtteilbegehung durch den SPD-Ortsvereinsvorstand folgen. Wenn auch Sie Probleme mit dem Straßenverkehr haben, können Sie uns bei dieser Gelegenheit ansprechen oder sich beim Ortsvereinsvorsitzenden Robert Szeltner unter Telefonnummer 0176 84561955 melden.