Der Aufreger der Woche: Angebliche Feier zum Ende des Ramadan in Großenritte

Veröffentlicht am 30.05.2021 in Allgemein

Doch kein Tatort: Langenbergsporthalle

Zu Beginn der Folge 3 des Podcast der SPD-Fraktion Baunatal nehmen der Stadtverordnete Tim Kaiser und Nils Deistler Stellung zu dem „Aufreger der Woche“. Angeblich haben mehr als 250 Personen mitten in der Corona-Notbremse über Nacht das Ende des Ramadan gefeiert, das muslimische Zuckerfest. Ein Anwohner, der auch ehrenamtlicher Stadtrat ist, hatte in Facebook ein Foto vom 13. Mai (Himmelsfahrtstag) gepostet. In der Morgendämmerung hatte er um 6:44 Uhr Menschen fotografiert, als diese die Langenbergsporthalle verließen. Auf dem Foto sind mehrere Personen zu sehen, die allesamt Mundschutz tragen und den geforderten Abstand einhielten. In den folgenden Facebook-Reaktionen Antworten wurden insbesondere von führenden Mitgliedern der CDU-Fraktion Baunatal schwere Vorwürfe gegen die Stadt Baunatal und gegen die muslimischen Mitbüger erhoben. Besagter Stadtrat, sowie aktuelle und frühere Mitglieder des Ausländerbeirats bezichteten sich gegenseitig der Lüge. Zum großen Teil lassen sich die Vorwürfe lässt sich der Verlauf der Diskussion als fremdenfeindlich einstufen.

Was ist tatsächlich geschehen?

Auf dem bereits erwähnten Foto sieht man muslimische Mitbürger, die am 13. Mai 2021 von 6:00 – 6:40 Uhr in der Langenbergsporthalle zum Ende des Ramadans eine Gebetsstunde durchgeführt haben und die Sporthalle verlassen. Wie bereits im letzten Jahr wird von der Stadt Baunatal allen Religionsgemeinschaften Hilfe angeboten, falls die eigenen Räumlichkeiten für religiöse Veranstaltungen zu klein sind. Unter Corona-Bedingungen können in der Langenbergsporthalle unter Einhaltung der Abstände (1,50 m) über 250 Personen am Gebet teilnehmen. Tatsächlich waren es lt. Teilnehmerliste 119 Personen.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind als Grundlage unserer Demokratie die Grundrechte festgelegt und in Artikel 4 (2) heißt es „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ In § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind die daher die Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften ausgenommen, d.h. wer dagegen Hetze betreibt, verstößt gegen unsere Verfassung!

Nachweislich gab es keine Feier über Nacht, sondern ein von der Stadt Baunatal genehmigtes Heiliges Morgengebet zwischen 6 Uhr und 6:40 Uhr, bei sinkender Inzidenz, aber auch davon unabhängig unter dem Schutz der Religionsfreiheit stehend. Wie auch bei christlichen Kirchen wurden strenge AHA-Regeln und Auflagen gemacht. Diese wurden von den rund 100 Teilnehmern genau eingehalten. Der Gebetsraum der muslimischen Gemeinde Baunatal in Altenbauna war bei weitem zu klein. Das traditionelle Gebet zum Ramadan-Ende wurde übrigens bereits im vergangenen Jahr in der Sporthalle ausgerichtet, ebenso corona-konform.

 

Der SPD-Ortsvereinsvorstand hatte Corona bedingt seitdem nicht getagt, kann daher keine eigene Stellungnahme veröffentlichen. In einer Videokonferenz der SPD-Fraktion war die Position der Großenritter Fraktionsmitglieder aber eindeutig:

Die SPD nimmt das Grundrecht auf freie Ausübung der Religion sehr ernst. Daher wird der Stadt Baunatal gedankt, dass das Morgengebet auf diese Weise ermöglicht wurde.

Ein Dank geht aber auch an den Veranstalter, dass sich alle an die Auflagen gehalten haben und -sicher schon aus Eigenschutz- einer Ansteckung keinen Raum geboten haben.

Abschließend bedanken wir uns beim Ausländerbeirat, der in der hochkochenden Diskussion auf mehrfach geposteten Facebook-Einträgen einen kühlen Kopf bewahrte und für eine Versachlichung eingetreten ist. Natürlich sind Verletzungen zurückgeblieben, weil sich einige in ihrer Ehre verletzt fühlen.

Ebenso ist ein politischer Scherbenhaufen zu verzeichnen. Hoffen wir, dass namhafte Vertreter der CDU-Fraktion sich künftig zuerst sachkundig machen, bevor sie in ein Horn blasen, das man ihnen vorgehalten hat. Dann lassen sich solche schrägen Misstöne vermeiden.

Das Mindeste, was man erwarten kann seitens der CDU, wären Entschuldigungen. Man darf gespannt sein.